GARANTIEBEDINGUNGEN PULVERBESCHICHTUNG
Komet Sp. z o.o. erteilt eine Garantie für die Pulverbeschichtung im folgenden Bereich:
- Farbenübereinstimmung (RAL-Farbe),
- Schichtdicke (60-120 ?m; Abweichung bis 20%)
- Beschichtungsqualität (Haftigkeit, Fettbeständigkeit, Blasenfreiheit)
Die Garantiezeit beträgt 2 Jahre und sie beginnt zum Zeitpunkt der Abnahme eines Produktes durch den Auftraggeber.
Die Garantie gilt ausschließlich, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Produkte werden bei Standardwetterbedingungen genutzt und aufbewahrt
- Produkte hatten keinen Kontakt zu aggressiv wirkenden Stoffen
- zur Lackierung übergebene Produkte hatten keine Defekte (Material und Ausführung)
- zur Lackierung übergebene Produkte hatten keinen Kontakt zu Stoffen, die eine Beschichtungsbeschädigung verursachen könnten, auch mit Zeitverzögerung
- während des Transportes waren die lackierten Produkte oder Bauteile entsprechend abgesichert
- Produkte oder Bauteile wurden während Entladung, Montage, Nutzung nicht beschädigt
Die Garantie umfasst Folgendes nicht:
- mechanische und chemische Beschädigung, die nach der Dienstleistungserbringung entstanden sind
- eine mit Verwendung eines vom Auftraggeber gelieferten, bzw. beim Lieferanten, den der Auftraggeber bestimmt hat, eingekauften Pulverlacks erbrachte Dienstleistung
- das Umlackieren eines Produktes in eine andere Farbe (Auftragen einer weiteren Schicht)
- Beschichtungen auf Produkten, die nicht gemäß der Kunst ausgeführt wurden; darin Verformungen, die infolge von übermäßigen Konstruktionsspannungen entstanden sind, auch nach gewisser Zeit
- bei der Montage oder Falschnutzung entstandene Beschädigungen
- infolge der Wirkung höherer Gewalt, einer Naturkatastrophe entstandene Mängel
- natürlicher Verschleiß, bzw. Veränderungen, die mit einem normalen Alterungsprozess einhergehen
- übermäßige Exposition von Produkten oder Bauteilen gegen UV-Strahlung oder Feuchtigkeit (Möglichkeit der Entstehung von Flecken und Verfärbungen)
- im Fall von Kontakt mit Materialien, die Korrosion verursachen können
- subjektive Mängel, die keinen Einfluss auf die Ästhetik der erbrachten Dienstleistung haben
- mittelbare Ansprüche, die der Dienstleister nicht beeinflussen kann, z. B. Verlust von Zufriedenheit, Kunden etc.
Bewertung der Beschichtungsqualität:
- die Beschichtung wird ausschließlich an einer wesentlichen (für den Endbenutzer) sichtbaren Produktoberfläche bewertet. Auf die Wesentlichkeit einer Oberfläche weist der Auftraggeber vor Beginn der Dienstleistungserbringung. – Eine wesentliche Fläche darf keine Dellen und keine im Lackierprozess schwer zugänglichen Stellen enthalten
- während der Bewertung der Beschichtungsqualität werden alle mechanischen Beschädigungen und die Art und Weise der Produktnutzung überprüft, darin ob das Produkt der Wirkung intensiver Wetterfaktoren ausgesetzt wurde.
Empfehlungen zur Wartung:
- um gutes Aussehen der Beschichtung beizubehalten, soll man die Produkte bedarfsgemäß von Verschmutzungen reinigen
- in Gebieten, in denen die Beschichtung mit konzentrierten (chemischen) Verunreinigungen in der Atmosphäre reagieren kann, wie Industriegelände, Seegebiete, ist die Frequenz der Verunreinigungsbeseitigung von Produkten zu erhöhen
- manche Reinigungsmittel können Beschichtungsbeschädigung verursachen. Aggressive Reinigungsmittel können den Korrosionsprozess initiieren. Ihre Verwendung ist verboten
- zum Beschichtungswaschen empfehlen wir die Verwendung von neutralen Reinigungsmitteln, mit einem pH-Wert zwischen 5 und 8.
Diese Garantiebedingungen treten am 01.03.2021 in Kraft.
Komet Sp. z o.o.